Projekte
21. August 2026
Definitive Ausscheidung Grundwasserschutzareal Älberli-Au – öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat am 30. Juni 2026 in Anwendung von Art. 21 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, SR 814.20; abgekürzt GSchG) und gestützt auf Art. 29 ff. des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (sGS 752.2, abgekürzt GSchVG) erlassen:
Differenziertes Grundwasserschutzareal Älberli-Au, Rüthi
Der Schutzzonenplan und das Schutzzonenreglement samt Beilagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 24. August 2026 bis 22. September 2026 bei der Ratskanzlei Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi sowie auf der Homepage zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse darlegt, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi, schriftlich und begründet Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Rüthi, 18. August 2026 Der Gemeinderat