Projekte
28. Oktober 2024
Ortsplanungsrevision / Gemeindestrassenplan und Fuss-, Wander-, Radwegplan
öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat hat am 22. Oktober 2024 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) den Gemeindestrassenplan und den Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) erlassen und unterstellt diese der öffentlichen Planauflage.
Gleichzeitig wird der Planungsbericht öffentlich bekannt gemacht. Dieser hat informativen Charakter. Es besteht dagegen keine Einsprachemöglichkeit.
Die Planunterlagen sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 29. Oktober bis 27. November 2024, im Rathaus Rüthi, Gemeinderatskanzlei, Büro 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können ausserdem online unter www.ruethi.ch eingesehen und heruntergeladen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen im Sinne des Strassengesetzes versandt.
Gegen den Gemeindestrassenplan und den Fuss-, Wander- und Radwegplan (FWR-Plan) sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.
Rüthi, 24. Oktober 2024
Der Gemeinderat
Anhörung und Mitwirkung
Zurzeit befindet sich die Ortsplanung der Gemeinde Rüthi in einer Gesamtüberarbeitung. Der Gemeinderat Rüthi lädt die Bevölkerung ein, zum Gemeindestrassenplan und Fuss-, Wander-, Radwegplan im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen.
Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).
Die Unterlagen sind bis 31. Mai 2024 auf der Gemeinderatskanzlei (Rathaus, Büro 4) sowie auf der Website der Gemeinde Rüthi einsehbar.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi oder eingereicht werden.
Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei Rüthi gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat dankt für die Mitwirkung.
Rüthi, 29. April 2024
Der Gemeinderat