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28. Oktober 2024

Ortsplanungsrevision

Zonenplan
Revision Ortsplanung Rüthi

öffentliche Planauflage

Im Rahmen der aktuell laufenden Ortsplanungsrevision hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 7 und Art. 34ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) die Rahmennutzungsplanung erlassen und unterstellt die folgenden Unterlagen der öffentlichen Planauflage:

  • Baureglement
  • Zonenplan

Gleichzeitig werden folgende Unterlagen öffentlich bekannt gemacht:

  • Planungsbericht
  • Richtplantext kommunaler Richtplan
  • Richtplan Teil Nutzung, Schutz und Gestaltung
  • Richtplan Teil Verkehr, Infrastruktur, Umwelt und Eigentum
  • Anhang zum Baureglement

Diese Unterlagen sind lediglich behördenverbindlich, es besteht dagegen keine Einsprache­möglich­keit.

Das Baureglement, der Zonenplan sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom 29. Oktober bis 27. November 2024, im Rathaus Rüthi, Gemeinderats­kanzlei, Büro 4, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können ausserdem online unter www.ruethi.ch eingesehen und heruntergeladen werden. Es werden keine persönlichen Anzeigen im Sinne des Planungs- und Baugesetzes versandt.

Gegen das Baureglement und den Zonenplan sowie den Beschluss des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

 

Rüthi, 24. Oktober 2024
Der Gemeinderat

Anhörung und zweite Mitwirkung

Zurzeit befindet sich die Ortsplanung der Gemeinde Rüthi in einer Gesamtüberarbeitung. Die Stellungnahmen aus der Mitwirkung vom Herbst 2022 wurden aufgenommen und eingearbeitet. Der Gemeinderat Rüthi lädt die Bevölkerung zur zweiten Mitwirkung ein, um zur Ortsplanung und zu den einzelnen Ortsplanungsinstrumenten Stellung zu nehmen.

Nach Art. 34 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1, abgekürzt PBG) werden beim Erlass von Nutzungsplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2).

Der Informationsanlass findet am 27. März 2024, 19.30 Uhr im Werkhofsaal Rüthi, statt.

Die Unterlagen sind bis 15. Mai 2024 auf der Gemeinderatskanzlei (Rathaus, Büro 4) sowie auf der Website der Gemeinde Rüthi einsehbar.

Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei Rüthi, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi oder  eingereicht werden.

Bei allfälligen Fragen steht Ihnen die Gemeinderatskanzlei Rüthi gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat dankt für die Mitwirkung.

Rüthi, 15. März 2024
Der Gemeinderat