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Neuigkeiten

18. August 2026

Anmeldung individuelle Prämienverbilligung 2027

Personen in bescheidenen wirt­schaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämien­verbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Kranken­pflege­versicherung gemindert werden.

Prämienverbilligungen werden nur für ein Jahr beantragt. Deshalb muss für jedes Kalenderjahr eine neue Anmeldung gemacht werden. Damit bereits ab Januar 2027 vom IPV-Anspruch profitiert werden kann, können die Anträge neu bereits ab 1. September 2026 eingereicht werden.

Die Einreichefrist für einen ganzjährigen Anspruch endet am 31. März 2027.