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1. April 2026
Entschädigung für die Rücklieferung von Solarstrom 2026
Der Gemeinderat Rüthi hatte die Entschädigung für die Rücklieferung von Solarstrom für das Jahr 2026 ursprünglich wie folgt festgelegt:
- bis 30 kVA: Referenzmarktpreis gemäss Bundesamt für Energie, mindestens 6.00 Rp./kWh
- 30 bis 150 kVA: anlagenindividuelle Mindestvergütung oder Referenzmarktpreis
- ab 150 kVA: Referenzmarktpreis
Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Umsetzung dieses Tarifs – insbesondere die Orientierung am Referenzmarktpreis – derzeit nur eingeschränkt möglich ist. Grund dafür ist das noch nicht flächendeckend abgeschlossene Smartmeter-Rollout in Rüthi. Bei vielen, insbesondere älteren PV-Anlagen fehlen die für die Abrechnung notwendigen Messdaten. Eine korrekte Verrechnung würde aktuell eine vierteljährliche Selbstablesung oder Ablesung durch die Gemeinde erfordern.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat am 24. März 2026 beschlossen, für Anlagen <= 30 kVA im Verrechnungsjahr 2026 folgende Rückvergütungstarife anzuwenden:
- Normallast (Hochtarif): 8.00 Rp./kWh
- Schwachlast (Niedertarif): 6.00 Rp./kWh
Die Tarifblätter wurden entsprechend angepasst und sind HIER abrufbar