Sticky Logo
Menü

Neuigkeiten

10. Januar 2025

Individuelle Prämienverbilligung 2025

Personen in bescheidenen wirt­schaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämien­verbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Kranken­pflege­versicherung gemindert werden.

Prämienverbilligungen werden nur für ein Jahr beantragt. Deshalb muss für jedes Kalenderjahr eine neue Anmeldung gemacht werden. Anmeldungen sind jeweils bis am 31. März des laufenden Jahres möglich.