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Neuigkeiten

20. Januar 2025

Steuerabschluss 2024

Steuerabschluss 2024 knapp neben Budget 2024

Die Gemeinde Rüthi muss beim Steuerabschluss per 31. Dezember 2024 mit allen abgeschlossenen Abrechnung der verschiedenen Steuerarten ein knappes Minus verzeichnen. Die Steuerkraft ist pro Einwohner von Fr. 2‘478.00 auf Fr. 2‘510.15 gestiegen. Die Steuerkraft im Kantonsdurchschnitt beträgt Fr. 2‘809.35. Der Gesamteingang der Steuern liegt Fr. 32‘936.65 oder -0.42% tiefer als das Budget 2024.

Die Grundstückgewinnsteuer und die Handänderungssteuer zeigte geringere Erträge als erwartet.

 

Die Steuerarten im Vergleich

Die Eingänge 2024 der verschiedenen Steuerarten sind in der beiliegenden Aufstellung gegenüber der Rechnung 2023 und dem Budget 2024 zusammengestellt.

  Vorjahr Budget 2024 Abschluss 2024
Einkommens- / Vermögenssteuer
(Laufende und Vorjahre)
Fr. 5‘889‘368.54
Steuerfuss 115%
Fr. 5‘690‘000.00 Fr. 5‘765‘111.65
Steuerfuss 109%
Einkommens- / Vermögenssteuer
(a.o. Ertrag aus Verlustscheinbewirtschaftung)
Fr. 20‘729.89 Fr. 20‘000.00 Fr. 10‘197.08
Rückstellung Steuerfussreduktion Fr. -150‘100.00 Fr. -89‘900.00 Fr. -83‘100.00
Nebensteuern Vorjahr Budget 2024 Abschluss 2024
Gewinn- und Kapitalsteuer Fr. 869‘261.95 Fr. 800‘000.00 Fr. 863‘448.25
Grundsteuern Fr. 572‘750.84 Fr. 296‘500.00 Fr. 307‘799.42
Grundstückgewinnsteuer Fr. 1‘039‘953.45 Fr. 250‘000.00 Fr. 141‘309.05
Handänderungssteuer Fr. 325‘591.33 Fr. 250‘000.00 Fr. 141‘130.30
Quellensteuer Fr. 585‘796.10 Fr. 620‘000.00 Fr. 657‘767.60
Total Eingang Fr. 9‘153‘352.10 Fr. 7‘836‘600.00 Fr. 7‘803‘663.35

 

Der Rechnungslauf für die Grundsteuern wurde am 4. Juni 2024 erstellt. In den Steuerjahren 2010 bis 2023 wurde der maximale Steuersatz von 1 %o auf 0.8 %o reduziert. An der Bürgerversammlung am 5. April 2024 wurde der Steuersatz von 0.8 %o auf 0.4 %o gesenkt.

Die Feuerwehrersatzabgabe inklusiv Quellensteuern ergab den Eingang von insgesamt Fr. 283‘857.82 (Voranschlag Fr. 260‘000.–).

Der Gemeinderat und das Gemeindesteueramt danken allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, welche ihre Steuern fristgerecht oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen bezahlt haben.

 

Steuererklärung 2024

Die Steuererklärungen 2024 sind bereits versandt. Diese dienen dem Steueramt zur Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuer 2024 sowie der direkten Bundessteuer 2024.

Als Einreichetermin gilt für Unselbständigerwerbende und Rentner sowie Schüler, Lernende und Studierende der 31. März 2025 und für die Selbständigerwerbenden und die Beteiligten an einer Personengesellschaft der 31. Mai 2025. Fristverlängerungen sind rechtzeitig beim Steueramt zu beantragen.

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihre Steuererklärung via eFiling vollständig elektronisch und damit medienbruchfrei einzureichen.