Neuigkeiten
2. Oktober 2024
Zweiter Wahlgang der Erneuerungswahl Gemeinderat (2 Sitze) / Stille Wahl entfällt
An den Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden vom 22. September 2024 konnten nicht alle Behörden für die kommende Amtsdauer 2025-2028 vollständig besetzt werden. Der zweite Wahlgang wurde auf den 24. November 2024 angesetzt. Beim zweiten Wahlgang sind folgende Mitglieder noch zu bestimmen:
- Gemeinderat: 2 Mitglieder
Stille Wahl ist im zweiten Wahlgang möglich (Art. 28 Abs. 1 Bst. c WAG). Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 1. Oktober 2020, 12.00 Uhr, abgelaufen.
Die Gemeinderatskanzlei stellt fest:
1. Für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderates (2 Sitze) sind die folgenden Kandidaturen nach Art. 28 ff. WAG gültig vorgeschlagen worden:
- Baumgartner-Büchel Sibylle, Die Mitte (neu)
- Gessner Michael, parteilos (neu)
- Göldi Michael, SVP (neu)
2. Die stille Wahl entfällt somit.
3. Der auf den 24. November 2024 festgelegte Urnengang für diese Erneuerungswahl findet statt.
Rechtsmittelbelehrung
Innert der Frist von vierzehn Tagen seit der Wahl kann betreffend diese Wahl beim Departement des Innern, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 110 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen [sGS 125.3] i.V.m. Art. 164 f. des Gemeindegesetzes [sGS 151.2]).
Rüthi, 2. Oktober 2024
Gemeinderatskanzlei Rüthi